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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 362/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,28484
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 362/20 B ER (https://dejure.org/2020,28484)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.09.2020 - L 11 KR 362/20 B ER (https://dejure.org/2020,28484)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. September 2020 - L 11 KR 362/20 B ER (https://dejure.org/2020,28484)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 362/20
    Der Anordnungsgrund besteht nur dann, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2019 - L 11 KR 442/18 B ER - KrV 2019, 126; Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 11 KA 82/16 B ER - juris; jeweils m.w.N.).

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, so bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung (zu den genannten Kriterien ausführlich Senat, Beschluss vom 22. Januar 2018, a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R

    Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 362/20
    Ein Anordnungsanspruch des Antragstellers ergibt sich zunächst nicht aus § 13 Abs. 3a SGB V. Diese Norm gilt lediglich für Fragen der Kostenerstattung, die vorliegend nicht streitig sind (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R - BSG, Urteile vom 18. Juni 2020 - B 3 KR 14/18 R -, - B 3 KR 6/19 R - und - B 3 KR 13/19 R -, Terminberichte Nr. 19/20 und 21/20).
  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 14/18 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - leistungsrechtliche Genehmigungsfiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 362/20
    Ein Anordnungsanspruch des Antragstellers ergibt sich zunächst nicht aus § 13 Abs. 3a SGB V. Diese Norm gilt lediglich für Fragen der Kostenerstattung, die vorliegend nicht streitig sind (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R - BSG, Urteile vom 18. Juni 2020 - B 3 KR 14/18 R -, - B 3 KR 6/19 R - und - B 3 KR 13/19 R -, Terminberichte Nr. 19/20 und 21/20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 11 KR 442/18

    Anspruch auf Versorgung mit Cannabis nach vertragsärztlicher Verordnung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 362/20
    Der Anordnungsgrund besteht nur dann, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2019 - L 11 KR 442/18 B ER - KrV 2019, 126; Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 11 KA 82/16 B ER - juris; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 13/19 R

    Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit Flüssigsauerstoff

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 362/20
    Ein Anordnungsanspruch des Antragstellers ergibt sich zunächst nicht aus § 13 Abs. 3a SGB V. Diese Norm gilt lediglich für Fragen der Kostenerstattung, die vorliegend nicht streitig sind (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R - BSG, Urteile vom 18. Juni 2020 - B 3 KR 14/18 R -, - B 3 KR 6/19 R - und - B 3 KR 13/19 R -, Terminberichte Nr. 19/20 und 21/20).
  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 6/19 R

    Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Kompressionstherapiegerät als Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 362/20
    Ein Anordnungsanspruch des Antragstellers ergibt sich zunächst nicht aus § 13 Abs. 3a SGB V. Diese Norm gilt lediglich für Fragen der Kostenerstattung, die vorliegend nicht streitig sind (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R - BSG, Urteile vom 18. Juni 2020 - B 3 KR 14/18 R -, - B 3 KR 6/19 R - und - B 3 KR 13/19 R -, Terminberichte Nr. 19/20 und 21/20).
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